ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG findet am
Donnerstag, dem 27. August 2026, um 09:30 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ) statt.


Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wird die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton im passwortgeschützten HV-Portal (nachfolgend „HV-Portal“) übertragen.

Über das HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw.deren Bevollmächtigte) unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren

• ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
• eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
• bis 21. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer       Kommunikation einreichen,
• am Tag der Hauptversammlung ab ca. 08:30 Uhr (MESZ) über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und   anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach §   118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellensowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG; sowie
• während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung,also spätestens am 22. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), im HV-Portal zugänglichgemacht.

LOGIN zum HV-Portal

Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw.ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. 

Bei späterer (Unter-) Bevollmächtigung gilt: Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechendenZugangsdaten erhält.

Unterlagen, Informationen und Formulare:
• Tagesordnung und Einberufung (pdf-Datei)
• Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212 (pdf-Datei)
• Information pursuant to § 125 AktG and Table 3 Blocks A to F ImplementingRegulation EU 2018/1212) (pdf-Datei)
• Geschäftsbericht 2025 inkl. Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht desAufsichtsrats (pdf-Datei) (pdf-Datei)
• Lebensläufe von Herrn Appelhagen und Herrn Roch (pdf-Datei) (pdf-Datei)
• Satzung (pdf-Datei)

Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
• Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (pdf-Datei)
• Vollmacht an eine dritte Person (pdf-Datei)
• Widerruf einer Vollmacht (pdf-Datei)
• Informationen zum Datenschutz (pdf-Datei)

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG

Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an advancedblockchain@meet2vote.de gerichtet werden. Die Bestätigung kann auch ab dem Tag nach der Hauptversammlung im HV-Portal abgerufen werden.